Ihr Rezept – Logopädiepraxis Carolin Simon

Wie bekomme ich eine Verordnung (Rezept) für die logopädische Therapie?

Die Verordnung muss von einem Arzt ausgestellt werden. Die Kosten für die Behandlung werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Die Zuzahlungsregelung für Erwachsene gilt auch für die Logopädie. Pro Verordnung müssen 10% des Rezeptwertes + 10€ Rezeptgebühr zugezahlt werden. Man kann die Befreiung beantragen, wenn man 2% (als chronisch Kranke/r 1%) des Brutto-Jahreseinkommens zugezahlt hat. Ihre Zuzahlung bedeutet für mich keinen zusätzlichen Verdienst, der Betrag wird mir von Ihrer Krankenkasse bei der Abrechnung wieder abgezogen.

Hausbesuche

Selbstverständlich ist nach ärztlicher Verordnung auch eine Behandlung bei Ihnen zu Hause möglich, sowie in Alters- oder Pflegeheimen.